Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) und deren Belangen.
Gewählt wird er für fünf Jahre. Er ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger.
Desweiteren ist er keine Behörde im institutionellen Sinne. Er entscheidet über
die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist.
Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten. Der Gemeinderat ist nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Bürgermeister zur selbständigen Erledigung übertragen sind.
Der Gemeinderat besteht aus dem Vorsitzenden, welcher in erster Linie der Bürgermeister ist, und aus den gewählten Ratsmitgliedern. Die Größe des Rates wird durch die jeweilige Gemeindeordnung bestimmt und richtet sich wesentlich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Das sind für die Gemeinde Steinbach 6 Ratsmitglieder.
Steinbach im August 2015
Michael Schubach
Ortsbürgermeister